Rechtliche und fachliche Hinweise

Die Maßstabsebene des Regionalplans beträgt 1 : 100 000. Die in der Online-Karte eingeräumten Möglichkeiten der Themenauswahl und des Vergrößerns und Verkleinerns dienen nur der besseren Lesbarkeit der Planinhalte. Rechtsverbindlich ist lediglich der durch die Regionalversammlung Nordhessen am 02.07.2009 beschlossene, durch die Hessische Landesregierung am 11.01.2010 genehmigte und durch das Regierungspräsidium Kassel im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 11 vom 15.03.2010 bekanntgegebene Regionalplan.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 17.03.2011 die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie für unwirksam erklärt. Damit ist auch die Ausschlusswirkung des Windenergiekonzeptes im Regionalplan weggefallen.

Der Hess. VGH stützt seine Entscheidung vor allem auf die nicht ganz vollständige Dokumentation aller Abwägungsentscheidungen bei der Aufstellung des Windenergiekonzepts im RPN 2009; die fachlichen Inhalte des Konzepts blieben durchweg unbeanstandet.

Das neue Windenergiekonzept wird auf dem alten aufbauen und es weiterentwickeln. Für alle laufenden Antragsverfahren und für neue Anträge gilt, dass sie nur  noch an die übrigen Ziele des Regionalplans gebunden sind. Darüber hinaus dürfen sie nicht gegen die kommunalen Bauleitplanungen und gegen die im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu prüfenden fachlichen Belange verstoßen.

In der Sitzung am 11.04.2011 hat die Regionalversammlung Nordhessen den Beschluss zur (Neu)-Aufstellung des Teilplans “Windenergienutzung” im Regionalplan Nordhessen gefasst.

Der Regionalplan ist gedruckt zu einem Preis von 30 € und in digitaler Form erhältlich beim

Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6
D-34117 Kassel
Tel.: 0561-106-0