Rechtliche und fachliche Hinweise

Die Maßstabsebene des Regionalplans beträgt 1 : 100 000. Die in der Online-Karte eingeräumten Möglichkeiten der Themenauswahl und des Vergrößerns und Verkleinerns dienen nur der besseren Lesbarkeit der Planinhalte. Rechtsverbindlich ist lediglich der durch die Regionalversammlung Mittelhessen am 22. Juni 2010 beschlossene, durch die Hessische Landesregierung am 13. Dezember 2010 genehmigte und durch das Regierungspräsidium Gießen im Staatsanzeiger 09/2011 vom 28. Februar 2011 bekanntgegebene Regionalplan.

Der Regionalplan ist in gedruckter und digitaler Form erhältlich beim

Regierungspräsidium Giessen
als Geschäftsstelle der
Regionalversammlung Mittelhessen
Postfach 10 08 51
D-35338 Gießen