Rechtliche und fachliche Hinweise

Die Maßstabsebene des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (LEP) beträgt 1 : 200 000. Die in der Online-Karte eingeräumten Möglichkeiten der Themenauswahl und des Vergrößerns und Verkleinerns dienen nur der besseren Lesbarkeit der Planinhalte. Rechtsverbindlich ist lediglich der durch Rechtsverordnung vom 13. Dezember 2000 festgestellte Landesentwicklungsplan (GVBl. 2001 I S.2), in der Fassung der Veröffentlichung vom 12. Januar 2003 (GVBL. I S. 62) und und die “Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000″ vom 22.6.07, GVBl.I S.406 in der Fassung der Berichtigung vom 20.9.07, GVBl. I S.578

Hessisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75

D-65185 Wiesbaden