Änderungsverfahren 2012

Die Hessische Landesregierung hat am 18. Juni 2012 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (Verordnung vom 13. Dezember 2000, GVBl. I 2001 S. 2), in der Fassung vom 22. Juni 2007 (GVBl. I S. 406) zu ändern. Der Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans und der Umweltbericht wurden nach § 8 Abs. 3a Hessisches Landesplanungsgesetz wurden für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt.

Anregungen und Bedenken gegen den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 konnten während der Auslegung und bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder in elektronischer Form vorgebracht werden.

Während des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie – wurde ein allgemein zugängliches internetgestütztes Beteiligungsverfahren als Pilotprojekt durchgeführt.

Gemäß § 8 (7) Hessisches Landesplanungsgesetz stellt die Landesregierung die Änderung des Landesentwicklungsplans unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung mit Zustimmung des Landtags durch Rechtsverordnung fest. Ist wegen erheblicher Änderungen des Entwurfs zuvor eine erneute Anhörung der von den Änderungen berührten Stellen und der Öffentlichkeit nach Abs. 3 und 3a erforderlich, so beträgt die Auslegungsfrist zwei Wochen und die Frist zur Stellungnahme weitere zwei Wochen.

Über den Verfahrensfortschritt werden Sie auf diesen Seiten informiert.

 

Digitale Bereitstellung der Unterlagen